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Bauen - Raumplanung und Baurecht

Schwerpunktsetzungen

Dank der guten Überschaubarkeit des Landes und der sehr weitgehend funktionsgerechten Grobstruktur sieht sich die Raumplanung nicht zu grundlegenden Strukturveränderungen herausgefordert. Beim erreichten Entwicklungsstand besteht derzeit kein Bedarf an umfassenden und verbindlichen Entwicklungsprogrammen für das ganze Land oder für größere Landesteile. Etwas anderes sind die Entwicklungsprogramme für Fördergebiete im Sinne der Ziele der EU-Strukturpolitik, bei denen aber wirtschaftspolitische Ziele mehr im Vordergrund stehen als Raumplanungsziele. Angesichts einer weiter wachsenden Konkurrenz vielseitiger und oft gegensätzlicher Nutzungsinteressen auf kleinem Raum wird das Hauptaugenmerk auf Ordnungs- und Sicherungsaufgaben gerichtet. Dabei verlangen die bei kleiner werdendem Planungsspielraum zunehmenden Interessenkonflikte besondere Anstrengungen zu deren Lösung, zumindest zu deren Entschärfung. Das geschieht bei Fachkonzepten am zweckmäßigsten durch ein enges und unkompliziertes Zusammenwirken der Raumplanung mit den betroffenen Fachstellen des Landes sowie anderen maßgeblich berührten Stellen. Bei Einzelprojekten von überörtlicher Bedeutung handelt es sich zumeist um Vorhaben, die landschaftsschutzrechtlich bewilligungspflichtig sind. Diese gesetztliche Grundlage ist durchaus geeignet, die Art der Projektprüfung und Interessenabstimmung der jeweiligen Problemstellung anzupassen. Über die bisherige Praxis der überörtlichen Raumplanung orientiert eingehend die Broschüre Helmut Feurstein: Raumplanung in Vorarlberg 1970-1995. Herausgegeben vom Amt der Vorarlberger Landesregierung, Bregenz 1996. Die Raumplanung des Landes befasst sich vor allem mit Planungsaufgaben, die bei den Zielsetzungen und Interessenabstimmungen eine übergemeindliche und fachübergreifende Koordination verlangen. Dies geschieht entweder im unmittelbaren Gesetzesvollzug (z.B. über Landesraumpläne) oder in der Mitwirkung an der Vollziehung (z.B. im Rahmen von landschaftsschutzrechtlichen Bewilligungsverfahren). Dazu sind auch entsprechende Grundlagenarbeiten unerlässlich.

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