Die Vorarlberger Landesregierung hat im Jahre 1976 erstmals die Wegweisung "Raumplanung durch das Land - Grundsätze und Vorgangsweise" beschlossen. Dieser Beschluss war für die raumplanerische Praxis eine Weichenstellung in Richtung einer Vorgangsweise, die keinen Anspruch auf umfassende Landesplanung erhebt, dafür aber möglichst gezielt dort ansetzen will, wo sich die Probleme stellen. Diese Wegweisung hat sich auch unter den inzwischen erfolgten Entwicklungsänderungen in einer Weise bewährt, dass sie in einer 1996 erfolgten Neufassung nur unwesentlich geändert wurde.