Im Spannungsfeld vielseitiger Ansprüche an den unvermehrbaren Grund und Boden ist die Raumplanung vor allem mit Interessenabstimmungen im Hinblick auf die Raumplanungsziele befasst. Die wichtigste rechtliche Grundlage ist das Vorarlberger Raumplanungsgesetz, LGBl. Nr. 39/1996. Die maßgeblichen Ziele der Raumplanung sind im § 2 des RPG angeführt.