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Bauen - Raumplanung und Baurecht

Harmonisierung der Technischen Bauvorschriften

Seit dem Inkrafttreten der Bautechnikverordnung mit 1.1.2008 wurden die OIB-Richtlinien unter der Teilnahme von Vertretern der Bundesländer überarbeitet und von der Generalversammlung des Österreichischen Instituts für Bautechnik am 6.10.2011 beschlossen.

Mit Kurrendalbeschluss der Generalversammlung wurden Fehlerkorrekturen der OIB-Richtlinie 2 sowie des Leitfadens zur OIB-Richtlinie 6, nunmehr jeweils Ausgabe Oktober 2011 – Revision Dezember 2011, vorgenommen.

Hinsichtlich aller OIB-Richtlinien kam es zu Anpassungen inhaltlicher Art, welche sich aus den Erfahrungen in der Praxis seit Inkrafttreten Anfang 2008 ergeben haben.

Des Weiteren sind in der OIB-Richtlinie 6 die Richtlinie 2002/91/EG über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EU-Gebäuderichtlinie) und die Richtlinie 2010/31/EU über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Neufassung samt einer Berichtigung im Amtsblatt L 155/61) in nationales Recht umgesetzt.

 

Im Wesentlichen haben sich folgende Neuerungen bzw. Anpassungen der Bautechnik­verordnung ergeben:

  • Anpassung an neue Begrifflichkeiten der OIB-Richtlinien,
  • zusätzliche Abweichungen von den OIB-Richtlinien.

 

Im Sinne der Übersichtlichkeit wird die Bautechnikverordnung mit LGBl Nr. 84/2012 neu erlassen. Die Erläuternden Bemerkungen beziehen sich auf die mit dieser Novelle vorgenommenen Neuerungen.

 

Die Änderung der Baueingabeverordnung LGBl Nr. 85/2012 dient im Wesentlichen dazu, die Richtlinie 2010/31/EU über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Neufassung samt einer Berichtigung in Amtsblatt L 155/61) umzusetzen.

 

Die Verordnungen treten am 1.1.2013 in Kraft.

 

Die Übergangsbestimmungen sehen vor, dass

  • in den vor dem 1. Jänner 2013 eingeleiteten Baubewilligungs- und Anzeigeverfahren die bis dahin geltenden Bestimmungen der Bautechnikverordnung weiter anzuwenden sind,
  • für Planabweichungen zu Bauvorhaben nach Abs. 1, die für sich genommen frei sind und allfälligen Auflagen und Bedingungen der Baubewilligung nicht widersprechen, die vor dem 1. Jänner 2013 geltenden Bestimmungen der Bautechnikverordnung gelten.

 

Weitere Details entnehmen Sie bitte diesem Informationsschreiben.

 

Für allfällige Fragen stehen folgende Ansprechpersonen im Amt der Landesregierung sowie beim Energieinstitut Vorarlberg und die Brandverhütungsstelle Vorarlberg zur Verfügung:

  • Rechtsfragen: Dr. Sabine Miessgang, Tel 05574/511 DW 27117

  • Fragen zur Bautechnik (OIB-Richtlinien 1, 3, 4, 5): DI Kornelia Rhomberg, Tel 05574/511 DW 27310

  • Brandschutz (OIB-Richtlinien 2, 2.1, 2.2): Brandverhütungsstelle Vorarlberg, Tel 05574/421360

  • Energieeinsparung und Wärmeschutz (OIB-Richtlinie 6): DI Dr. Adi Groß, Tel 05574/511 DW 26119; Energieinstitut Vorarlberg: Martin Brunn, Tel 05572/31202 DW 76.

 

 

Die aktuelle Bautechnikverordnung (LGBl Nr. 84/2012) sowie die aktuelle Baueingabeverordnung (LGBl Nr. 62/2001, 84/2007, 85/2012) samt den Erläuterungsberichten finden Sie hier als PDF-Dokumente:

Bautechnikverordnung

Erläuterungsbericht zu LGBl Nr. 83/2007

Erläuterungsbericht zu LGBl Nr. 84/2012

 

Baueingabeverordnung

Erläuterungsbericht zu LGBl Nr. 84/2007

Erläuterungsbericht zu LGBl Nr. 85/2012

 

Die aktuellen OIB-Richtlinien 1-6 (Ausgabe 2011) finden Sie nachstehend als PDF-Dokumente:

Begriffsbestimmungen

 

OIB-Richtlinie 1:

Mechanische Festigkeit und Standsicherheit

Erläuternde Bemerkungen

 

OIB-Richtlinie 2:

Brandschutz

Erläuternde Bemerkungen

 

OIB-Richtlinie 2.1:

Brandschutz bei Betriebsbauten

Erläuternde Bemerkungen

 

OIB-Richtlinie 2.2:

Brandschutz bei Garagen, überdachten Stellplätzen und Parkdecks

Erläuternde Bemerkungen

 

OIB-Richtline 2.3:

Brandschutz bei Gebäuden mit einem Fluchtniveau von mehr als 22 m

Erläuternde Bemerkungen

 

Leitfaden "Abweichungen im Brandschutz und Brandschutzkonzepte"

 

OIB-Richlinie 3:

Hygiene, Gesundheit, Umweltschutz

Erläuternde Bemerkungen

 

OIB-Richtlinie 4:

Nutzungssicherheit und Barrierefreiheit

Erläuternde Bemerkungen

 

OIB-Richtlinie 5:

Schallschutz

Erläuternde Bemerkungen

 

OIB-Richtlinie 6:

Energieeinsparung und Wärmeschutz

Erläuternde Bemerkungen

 

Leitfaden "Energietechnisches Verhalten von Gebäuden"

 

Zitierte Normen und sonstige technische Regelwerke  (Ausgabe März 2012)

Die OIB-Richtlinien 1-6 (Ausgabe April 2007) finden Sie nachstehend als PDF-Dokumente:

Begriffsbestimmungen

 

OIB-Richtlinie 1:

Mechanische Festigkeit und Standsicherheit

Erläuternde Bemerkungen

 

OIB-Richtlinie 2:

Brandschutz

Erläuternde Bemerkungen

 

OIB-Richtlinie 2.1:

Brandschutz bei Betriebsbauten

Erläuternde Bemerkungen

 

OIB-Richtlinie 2.2:

Brandschutz bei Garagen, überdachten Stellplätzen und Parkdecks

Erläuternde Bemerkungen

 

OIB-Richtlinie 3:

Hygiene, Gesundheit, Umweltschutz

Erläuternde Bemerkungen

 

OIB-Richtlinie 4:

Nutzungssicherheit und Barrierefreiheit

Erläuternde Bemerkungen

 

OIB-Richtlinie 5:

Schallschutz  

Erläuternde Bemerkungen

 

OIB-Richtlnie 6:

Energieeinsparung und Wärmeschutz

Erläuternde Bemerkungen zu OIB-Richtlinie 6 „Energieeinsparung und Wärmeschutz“und zum OIB-Leitfaden „Energietechnisches Verhalten von Gebäuden“

 

Leitfaden Energietechnisches Verhalten von Gebäuden

 

Zitierte Normen und sonstige technische Regelwerke

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