Bauen - Gemeindeentwicklung
Neue Förderungsakzente
- Stärkung der Bürgerbeteiligung: Einführung von Mindeststandards im Bezug auf das Planungsprinzip „Beteiligung“: Information, Mitsprache, Mitplanung und Mitgestaltung, Anhörung der Nachbargemeinden, Einbindung der Gemeindepolitik.
- Begünstigung von Gemeindekooperationen: Höhere Förderung regionaler Entwicklungskonzepte im Vergleich zu kommunalen Konzepten (+20 %). Voraussetzung: Zusammenarbeit von 3 Gemeinden (in Ausnahmen 2 Gemeinden).
- Begünstigung kleiner und finanzschwacher Gemeinden: Gemeinden mit weniger als 1300 Einwohnern sowie Gemeinden mit unterdurchschnittlicher Finanzkraft erhalten höhere Förderungen.
- Unterstützung von Ortsteil- oder Quartierkonzepten: Im Gegensatz zu bisher gelten auch ortsteilbezogene Konzepte als förderungswürdig. Im Bezug auf den Planungsprozess (Beteiligung) gelten dabei die gleich hohen Anforderungen wie bei anderen Vorhaben.
- Aufwertung der Projektvorbereitungsphase: Maßnahmen zur Vorbereitung von Entwicklungskonzepten (Vorprojekte) können unabhängig von einem allfälligen Folgeprojekt zur Förderung eingereicht werden.
- Anreize zur Fortschreibung von Konzepten: Die Förderungsdauer pro Vorhaben beträgt bis zu 5 Jahren. Somit können auch Aktivitäten zur Einführung (Implementierung) und Fortschreibung von Entwicklungskonzepten unterstützt werden.