Um die Qualität und die Akzeptanz von Planungsergebnissen zu erhöhen, können aus-schließlich Konzepte unterstützt werden, die in offenen Planungsprozessen unter Be-teiligung aller wichtigen Anspruchsgruppen, erarbeitet werden. In Bezug auf die Betei-ligung gelten im Wesentlichen folgende Anforderungen:
- frühzeitige Information der Bürgerinnen und Bürger innerhalb des Planungsge-bietes sowie der Nachbargemeinden und Regionalplanungsgemeinschaften (wenn vorhanden) über die geplante Erarbeitung eines Entwicklungskonzeptes
- gezielte Beteiligung von interessierten Bürgerinnen und Bürgern, Fachperso-nen, politischen Entscheidungsträgern und weiteren Anspruchsberechtigten bei der inhaltlichen Konzeptarbeit während des gesamten Planungsprozesses
- Einladung der Nachbargemeinden sowie der Regionalplanungsgemeinschaften zu einer Stellungsnahme hinsichtlich des erarbeiteten Entwicklungskonzeptes
- Beschlussfassung oder Kenntnisnahme des erarbeiteten Entwicklungskonzeptes durch die Gemeindevertretung