Bauen - Gemeindeentwicklung
Förderungswerber
- Förderungswerber sind Gemeinden, Gemeindeverbände oder juristische Personen mit Gemeindebeteiligung.
- Sofern es sich beim Förderungswerber um eine juristische Person mit Gemeindebeteiligung handelt, entspricht die Bemessungsgrundlage höchstens der Finanzierungsbeteiligung der Gemeinden.