Bauen - Gemeindeentwicklung
Förderungsverfahren
- Antragstellung bei der Abteilung Raumplanung und Baurecht vor dem Planungsstart
- Prüfung der Förderbarkeit in der "Arbeitsgruppe für Gemeindeentwicklung"
- Förderungszusage oder Absage
- Auszahlung der Förderung nach Vorlage von Kostenaufstellungen
- Zusendung eines Ergebnisberichtes im Zuge der Endabrechnung