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Bauen - Gemeindeentwicklung

Förderungshöhen

Grundförderung:

  • 20 % bei kommunalen Vorhaben (Gemeinden oder Ortsteile)
  • 40 % bei regionalen Vorhaben (Zusammenarbeit von 3 Gemeinden)

 

Zuschläge nach Gemeindegröße:

  • 5 % Zuschlag für Gemeinden von 601 bis 1300 EW
  • 10 % Zuschlag für Gemeinden bis 600 EW

 

Zuschläge bei unterdurchschnittlicher Finanzkraft:

  • Gemeinden mit einer unterdurchschnittlichen Finanzkraft erhalten für jeden %-Punkt Differenz zwischen dem Landesdurchschnitt und ihrer Finanzkraft einen Förderungszuschlag von 1/2 %.

Infobox

Download:

Förderungssätze 2011 (15 kB)

Die erforderlichen Programme zum Anzeigen und Abspielen finden Sie hier: Download Programme


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