Förderungsfähig sind Aufwendungen, die für die Ausführung eines in Vorarlberg erstellten Entwicklungskonzeptes anfallen. Dazu zählen:
Honorare
Sonstige Kosten (bis zum Ausmaß von 20% der Honorarsumme förderungsfähig)
- Kosten von Druckwerken und Informationsmedien
- Kosten von Exkursionen und Klausuren (Fahrt, Unterkunft)
- Entschädigungen an Referenten und Mitwirkende im Rahmen von Veranstaltungen
Nicht förderungsfähig sind:
- Kosten von Gestaltungs- und Architekturwettbewerben
- Kosten von Detailplanungen und Umsetzungsmaßnahmen
- Personalkosten von Gemeindeverwaltungen und Gemeindebetrieben
- Verpflegungs- und Bewirtungskosten
- Wasser-, Strom-, Heizungs-, Reinigungs- und Entsorgungskosten
- Bürobedarf
- Porto
- Kosten der Benützung von Gemeindegebäuden
- Werbematerialien, Preise etc. im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit
- Vorsteuer, sofern ein Vorsteuerabzug geltend gemacht werden kann