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Bauen - Gemeindeentwicklung

Förderungsfähige Aufwendungen

Förderungsfähig sind Aufwendungen, die für die Ausführung eines in Vorarlberg erstellten Entwicklungskonzeptes anfallen. Dazu zählen: 

Honorare 

    • Honorare und Spesenersätze an Prozessbegleiter und Fachexperten
    • Honorare an Mitwirkende in Arbeitsgruppen in besonderen Fällen  

Sonstige Kosten (bis zum Ausmaß von 20% der Honorarsumme förderungsfähig) 

    • Kosten von Druckwerken und Informationsmedien
    • Kosten von Exkursionen und Klausuren (Fahrt, Unterkunft)
    • Entschädigungen an Referenten und Mitwirkende im Rahmen von Veranstaltungen 
       

Nicht förderungsfähig sind:  

  • Kosten von Gestaltungs- und Architekturwettbewerben
  • Kosten von Detailplanungen und Umsetzungsmaßnahmen
  • Personalkosten von Gemeindeverwaltungen und Gemeindebetrieben
  • Verpflegungs- und Bewirtungskosten
  • Wasser-, Strom-, Heizungs-, Reinigungs- und Entsorgungskosten
  • Bürobedarf
  • Porto
  • Kosten der Benützung von Gemeindegebäuden
  • Werbematerialien, Preise etc. im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit
  • Vorsteuer, sofern ein Vorsteuerabzug geltend gemacht werden kann

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