Entlehnberechtigung und Entlehnung
Zur Ausleihe berechtigt sind natürliche Personen mit Wohnsitz im
Bodenseeraum. Die Entlehnberechtigung ist an den Besitz eines gültigen
Leserausweises (VLB-Card)
gebunden, der auf Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises in der
Bibliothek erstellt wird. Die Entlehnung ist kostenlos, jedoch ist für
die VLB-Card ein jährliches Entgelt zu
entrichten. Die jeweils gültigen Tarife finden Sie unter
Entgelte und
Preise. Personen unter 14 Jahren haben eine Einverständnis- und
Haftungserklärung des/der Erziehungsberechtigten vorzulegen. Formular
Die Ausleihfrist für Medien beträgt in der Regel vier Wochen.
Wenn keine Reservierungen oder andere Hinderungsgründe vorliegen, können
Bücher 6 mal, andere Medien 2 mal verlängert werden.
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