Asset-Herausgeber

Zurück Förderung der Kosten für die Teilnahme an einer Schulveranstaltungen

Förderung der Kosten für die Teilnahme an einer Schulveranstaltung

Das Land gewährt Förderungen an Schülerinnen und Schüler der Pflichtschulen und der berufsbildenden mittleren land- und forstwirtschaftlichen Fachschulen und Forstfachschulen in Vorarlberg, um diesen die Teilnahme an Schulveranstaltungen (z.B. Schulschiwoche, Wienwoche, etc.) trotz schwieriger Einkommenssituationen ihrer Eltern zu ermöglichen bzw. zu erleichtern.

Die Gewährung der Förderung richtet sich nach den Vorgaben der Richtlinien über die Vergabe von Beiträgen an Schülerinnen und Schüler zu den Kosten der Schulveranstaltungen.


Wer wird gefördert?

Förderungswerber/Förderungswerberin sind die Eltern bzw. im gemeinsamen Haushalt lebende Erziehungsberechtigte.


Was wird gefördert?

Gefördert werden die Kosten für die Teilnahme an einer mindestens viertägigen Schulveranstaltung. Die Gesamtkosten der Veranstaltung müssen dabei mindestens € 75,- betragen.


Wie hoch ist die Förderung?

Je nach der Höhe der Kosten für die Schulveranstaltung und des förderungswürdigen Familiennettoeinkommens beträgt der Unterstützungssatz für Schulveranstaltungen mindestens € 66,- und höchstens € 180,- pro Förderungswerber/Förderungswerberin und Schulveranstaltung.

Ablauf und Ergebnis

Der/die Förderwerber/in befüllt das Antragsformular für Erziehungsberechtigte und gibt dieses bei der Schulleitung ab.

Die Schulleitung sammelt die Anträge der Erziehungsberechtigten und fasst diese in einem Sammelformular für Schulleitungen zusammen.

Das Sammelformular wird über das Online Formular eingereicht.

Die Förderung kann vor oder nach der Schulveranstaltung beantragt werden. Der Antrag der Schulleitung muss spätestens bis zum 30.06 des jeweiligen Schuljahres eingereicht werden.

Nach Überprüfen der Förderwürdigkeit erhält der Förderwerber (Erziehungsberechtigte) eine schriftliche Förderungszusage.

Wenn die Förderung beantragt wurde, bevor die Schulveranstaltung stattgefunden hat, werden die Erziehungsberechtigten in der Förderzusage aufgefordert, eine Teilnahmebestätigung vorzulegen (die Teilnahme ist von der Schulleitung zu bestätigen).

Ansonsten kann die Teilnahme bereits im Sammelformular durch die Schulleitung bestätigt werden.

Die Auszahlung des Förderbetrages erfolgt jedenfalls erst nach bestätigter Teilnahme an die Erziehungsberechtigten (nicht mehr an die Schule).

Wird bis zum Ende des Schuljahres keine Bestätigung über die Teilnahme übermittelt, gilt das Förderansuchen als zurückgezogen.

Voraussetzungen

Das Familiennettoeinkommen darf im Monat vor der Antragstellung die in der Richtlinie festgelegte Obergrenze nicht überschreiten (nähere Informationen dazu finden Sie in § 3 der Richtlinie).

Kontaktdaten

Elementarpädagogik, Schule und Gesellschaft

Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz

Standortanschrift: Landhaus, 6900 Bregenz

T +43 5574 511 22105

F +43 5574 511 922195

bildung.gesellschaft@vorarlberg.at

Kundenverkehr:
Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 14 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb.