Dienstag 24. Mai 2011, 19.00 Uhr – Thüringen, Villa Falkenhorst – Georg Grabherr
Das erste umfassende Vorarlberger Naturschutzgesetz tritt 1932 in Kraft und macht Vorarlberg zum Naturschutz-Pionier. Bereits seit 1904 steht das Edelweiß unter Schutz, weil jährlich Tausende gepflückt wurden und die Ausrottung drohte. Dank der Seeuferschutzverordnung ist das Vorarlberger Seeufer – im großen Unterschied zu Deutschland und der Schweiz – seit 1945 weitgehend frei zugänglich. In den 1970er Jahren geht es darum, Natur und Landschaft vor großflächiger touristischer Erschließung zu schützen. 1981 beginnt der Landschaftsschutzanwalt seine Tätigkeit. 1995 werden die ökologisch wertvollen Streuewiesen im Rheintal und Walgau unter Schutz gestellt. Auf der Landkarte der europäischen Schutzgebiete finden sich 23 Europaschutzgebiete auf Vorarlberger Boden. Die Gesetzgebung schafft die rechtlichen Grundlagen für die häufig sehr schwierigen Abwägungsentscheidungen zwischen Interessen von Wirtschaft und Umweltschutz.
Referent Georg Grabherr ist Leiter des Departements für Naturschutzbiologie, Vegetations- und Landschaftsökologie der Universität Wien.
Öffnungszeiten der Ausstellung:
25.05. bis 27.05.2011 | Mittwoch bis Freitag | 09.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
30.05. bis 03.06.2011 | Montag bis Freitag | 09.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr