
Klubobmann:
Dr. Rainer Gögele
(20 Landtagssitze)
ÖVP-Landtagsklub

Klubobmann:
Dieter Egger
(9 Landtagssitze)
Freiheitlicher
Landtagsklub

Klubobmann:
Johannes Rauch
(4 Landtagssitze)
Landtagsklub
"Die Grünen"

Clubvorsitzender:
Michael Ritsch
(3 Landtagssitze)
SPÖ-Landtagsklub
Wahlwerber, die der selben wahlwerbenden Gruppe (Partei) angehören, bilden eine Landtagsfraktion. Fraktionen mit mindestens drei Mitgliedern haben das Recht, einen Klub (Landtagsklub) zu gründen. Das Land hat jedem Klub zwei Büroräume und ein Sitzungszimmer zur Verfügung zu stellen. In den Klubs, denen jeweils ein gewählter Klubobmann vorsteht, findet die fraktionelle Beratung und Vorbereitung der Landtags- und Ausschussthemen statt.
Die 36 Mitglieder des Landtages werden vom Landesvolk für die Dauer von fünf Jahren gewählt.
Wahlberechtigt ist, wer am Stichtag der Wahl Landesbürger ist, im Landesgebiet seinen ordentlichen Wohnsitz hat, im abgeschlossenen Wählerverzeichnis eingetragen und vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen ist sowie am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat.
Wählbar ist jeder Wahlberechtigte, der am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet hat.
Für die Wahl zum Landtag bilden die vier Verwaltungsbezirke Bludenz, Bregenz, Dornbirn und Feldkirch je einen Wahlkreis. Im Wahlkreis Bregenz wurden 10 und in Feldkirch 12, in Bludenz und Dornbirn je 7 Abgeordnete gewählt.
Alle Verfassungen der westlichen Demokratien trennen die staatliche Gewalt in Gesetzgebung, Verwaltung und Gerichtsbarkeit. In Österreich kommt dazu, dass sowohl die Gesetzgebung als auch die Verwaltung auf den Bund und die neun Länder aufgeteilt sind. Die gesetzgebende Gewalt der Länder obliegt dem Landtag, die vollziehende der Landesregierung.
Beratungsgegenstände des Landtages können sein: