In den Ausschüssen des Landtages werden alle eingebrachten Vorlagen und Anträge diskutiert und es wird auch nach Kompromissen gesucht. Die Mitglieder der Ausschüsse werden (bis auf den Volksanwaltsausschuss) vom Landtag nach den Grundsätzen des Verhältniswahlrechtes aus den Reihen der Abgeordneten gewählt.
An den Beratungen der Ausschüsse nehmen die Mitglieder der Landesregierung sowie Experten der Landesverwaltung und Sachverständige bzw. Auskunftspersonen teil.
Auch jenen Abgeordneten, welche nicht Mitglieder des Ausschusses sind, sowie den vom Landtag gewählten Mitgliedern des Bundesrates steht das Recht zu, den Sitzungen als Zuhörer beizuwohnen, allerdings ohne sich an den Beratungen und Abstimmungen beteiligen zu können.
Die Ausschusssitzungen sind nicht öffentlich. Der Ausschuss wählt für die Sitzungen des Landtages zu jedem Beratungsgegenstand einen Berichterstatter oder eine Berichterstatterin. Er/sie hat das Ergebnis der Beratungen zusammen zu fassen und die dort getroffenen Mehrheitsbeschlüsse im Landtag zu vertreten.