Die Hauptaufgaben der Landstände lagen auf dem Gebiet des Steuerwesens und der Landesverteidigung. Seit ihrer frühesten Zeit kämpften die Stände auch um mehr Rechte für ihr Heimatland und gegen Versuche der Zentrale, Teile Vorarlbergs zu verpfänden oder gar zu veräußern. So verhinderten die Landstände 1620 die Errichtung eines emsischen Landesfürstentums in Vorarlberg oder im Jahre 1702 den Verkauf des Landes an den St. Galler Klosterstaat.
1806 hatten die Stände ihre letzte Versammlung; Vorarlberg kam unter bayerische Besatzung. Im Mai 1808 wurde die landständische Verfassung Vorarlbergs aufgehoben. Bei der Erhebung gegen die bayerische Fremdherrschaft 1809, die an der Übermacht des Gegners scheiterte, wirkten ehemalige Standesvertreter maßgeblich mit. Die Rückgliederung an Österreich 1814 brachte zwar die Wiedereinführung der Stände, allerdings ohne Wirkungskreis.