Am 3. November 1918 trat die provisorische Landesversammlung unter Vorsitz von Adolf Rhomberg erstmals nach dem Ersten Weltkrieg wieder zusammen. Die 30 Abgeordneten (19 Christlich-Soziale, sechs Freisinnige und fünf Sozialdemokraten) nahmen einstimmig die Selbständigkeitserklärung Vorarlbergs an. Im Beschluss heißt es:
"Vorarlberg bildet von nun an nicht mehr ein gemeinsames Verwaltungsgebiet mit Tirol, sondern erklärt sich auf Grund des Selbstbestimmungsrechtes als eigenes selbständiges Land im Rahmen des deutsch-österreichischen Staates." Damit war Vorarlberg nach langem Bemühen ein vollwertiges Land geworden, das nicht länger der Statthalterei in Innsbruck unterstand.
Kurz darauf, am 3. Dezember 1918, wurde das Vorarlberger Landeswappen geschaffen und wenig später eine provisorische Landesverfassung beschlossen, welche die Grundsätze der Demokratie und des Föderalismus stärker verwirklichte als die auf die Bundesverfassung von 1920 abgestimmte endgültige Landesverfassung 1923.
Die ersten Landtagswahlen nach dem Ersten Weltkrieg brachten am 27. April 1919 folgendes Ergebnis:
22 Abgeordnete der Christlich-Sozialen,
5 Sozialdemokraten,
2 Deutsch-Freiheitliche und
1 unabhängiger Bauernbündler.
Die Wahlen in den Jahren 1923, 1928 und 1932 brachten nur geringe Veränderungen