Mit dem Oktoberdiplom vom 20. Oktober 1860 kam endlich die Wiederanerkennung Vorarlbergs als eigenes Land. Das Februarpatent 1861 war ein weiterer Schritt auf dem Weg zur angestrebten Demokratisierung, wenn gleich es stark zentralistische Züge trug. Die Landesverfassung bildete die als Beilage zum Februarpatent erlassene Landesordnung. Vorarlberg erhielt wieder einen Landtag, der am 6. April 1861 erstmals zusammen trat.
Der Landtag sollte jährlich zu einer Landtagssitzung zusammenkommen, was bis auf wenige Ausnahmen (1862, 1879, 1881 und in den Kriegsjahren) auch eingehalten wurde. Den Vorsitz im Landesausschuss und im Landtag führte der vom Kaiser ernannte Landeshauptmann. In der Zeit der Monarchie waren dies:
Sebastian Froschauer
(1861 - 1873)
Dr Anton Jussel
(1873 - 1878)
Carl Graf Belrupt-Tissac
(1878 - 1890)
Adolf Rhomberg
(1890 - 1918)
Der Landesausschuss besorgte die laufenden Geschäfte, er verwaltete das Landesvermögen, die Landesfonds und die Landesanstalten. Der Landesausschuss bestand aus vier (seit 1902 aus fünf, ab 1909 aus sechs) Mitgliedern, die aus der Mitte des Landtages gewählt wurden, wobei stets ein Vertreter der Städte und ein Vertreter der Landgemeinden berücksichtigt werden mußte.