Landtag · Der Landtag · Weitere Informationen · Daten & Fakten
Der Landtag wählt aus seiner Mitte einen Präsidenten bzw. eine Präsidentin und zwei Vizepräsidenten bzw. Vizepräsidentinnen.
Gemeinsam mit den Vorsitzenden der Landtagsklubs bilden sie das Erweiterte Präsidium, das den Präsidenten bei seinen Entscheidungen berät.
Dem Landtag kommt eine bedeutende Kontrollfunktion über die Landesverwaltung zu. Die Landesregierung ist dem Landtag für ihr Handeln verantwortlich und hat jährlich einen Rechenschaftsbericht vorzulegen.
Die Geschäftsstelle des Landtages ist die Landtagsdirektion.