Vorläufer unseres heutigen Landtags sind die sogenannten Landstände, die sich schon im Mittelalter, im 14. Jahrhundert, durchschnittlich nur alle vier Jahre versammelten. Sie waren ein Zusammenschluss der ländlichen und städtischen Gerichte, damals gemeindeähnliche Gebilde. Sie setzten sich aus Bürger- und Bauernvertretern zusammen.
Die Hauptaufgaben der Landstände lagen auf dem Gebiet des Steuerwesens und der Landesverteidigung. Seit ihrer frühesten Zeit kämpften die Stände auch um mehr Rechte für ihr Heimatland.
Im Verlauf der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts und der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts verloren die Landstände Macht und Einfluss und wurden schließlich ganz bedeutungslos.
Erst 1861, nachdem Spannungen unter den einzelnen Völkern des Habsburgerreiches den Kaiser zu Kompromissen zwangen, wurde von Kaiser Franz Joseph in Vorarlberg wie in anderen Gebieten der Monarchie auch, ein eigener Landtag eingerichtet, der am 6. April 1861 erstmals zusammentrat.
Der Landtag sollte jährlich zu einer Landtagssitzung zusammenkommen, was bis auf wenige Ausnahmen, etwa in den Kriegsjahren 1914 bis 1918 auch eingehalten wurde.
Es gab auch schon einen Landesausschuss, der unter dem Vorsitz eines Landeshauptmannes stand und der ähnliche Aufgaben wie die heutige Landesregierung hatte.
Als Ende Oktober/Anfang November 1918 die Habsburgermonarchie auseinanderbrach, war für Vorarlberg die Stunde Null gekommen. Am 3. November 1918 trat die provisorische Landesversammlung unter Vorsitz von Landeshauptmann Adolf Rhomberg erstmals nach dem Ersten Weltkrieg zusammen. Die 30 Abgeordneten (19 Christlich-Soziale, 6 Freisinnige und 5 Sozialdemokraten) nahmen einstimmig die Selbständigkeitserklärung Vorarlbergs an.
Im Beschluss heißt es:
"Vorarlberg bildet von nun an nicht mehr ein gemeinsames Verwaltungsgebiet mit Tirol, sondern erklärt sich auf Grund des Selbstbestimmungsrechtes als eigenes selbständiges Land im Rahmen des deutschösterreichischen Staates."
Die ersten Landtagswahlen nach dem Ersten Weltkrieg brachten am 27. April 1919 folgendes Ergebnis: 22 Abgeordnete der Christlich-Sozialen, 5 Sozialdemokraten, 2 Deutsch-Freiheitliche und 1 Unabhängiger Bauernbündler. Das Besondere an diesen Wahlen war: Erstmals galt das allgemeine Wahlrecht auch für Frauen!