Mit dem Volksbegehren können die Bürgerinnen und Bürger verlangen, dass ein bestimmtes Gesetz erlassen werden soll. Anders als bei der Petition muss sich allerdings der Landtag mit dem Volksbegehren befassen, wenn es von mindestens 5.000 Stimmberechtigten unterschrieben wird. Allerdings bleibt der Landtag in seiner Entscheidung frei, ob er dem Wunsch Rechnung trägt oder nicht. Volksbegehren gibt es auch auf Bundesebene österreichweit.
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