Bei einer Volksabstimmung entscheidet das Volk selbst und nicht der Landtag oder die Gemeindevertretung, die sonst für solche Beschlüsse zuständig sind. Dies nennt man auch direkte Demokratie. Gegenstand einer Volksabstimmung kann sein, ob ein bestimmtes Gesetz erlassen werden soll oder ein neuer Gemeindesaal gebaut werden soll.
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