Die Bundesregierung ist der oberste Teil der Verwaltung (Exekutive) des Bundes. Ihre Mitglieder sind der Bundeskanzler, der Vizekanzler und die Bundesminister. Wichtigste Aufgabe ist die Beschlussfassung über Gesetzesvorlagen. Die Bundesregierung fasst ihre Beschlüsse einstimmig, Mehrheitsbeschlüsse sind nicht vorgesehen.
Die Bundesregierung wird vom Bundespräsidenten ernannt.