Der Bundesrat ist nach dem Nationalrat die zweite Kammer des Parlaments. Er sollte dafür sorgen, dass die Interessen der Länder bei der Erlassung von Gesetzen des Bundes berücksichtigt werden. Er hat von der Bundesverfassung her aber nur wenig Möglichkeiten, Beschlüsse des Nationalrats, die für die Länder problematisch sind (z.B. ein Gesetz, das von den Länder auszuführen ist und ihnen Kosten verursacht), zu verhindern, weshalb schon lange darüber gesprochen wird, dem Bundesrat mehr Rechte zu gewähren. Vorarlberg entsendet derzeit drei Mitglieder in den Bundesrat, die vom Landtag gewählt werden.