Dem vom Volk gewählten Landtag kommt die Aufgabe der Gesetzgebung zu. In einem demokratischen Staat dürfen nämlich Gesetze nur vom gewählten Parlament beschlossen werden.
In den Gesetzen werden die Rechte der Bürgerinnen und Bürger verankert und die Vorschriften, die von den Behörden des Landes und der Gemeinden zu beachten sind, erlassen.