Landtag · Archiv · Übersicht 2007 · Juni 2007
Aus dem Inhalt der Petition:
1. Die Rechte der Grundbesitzer, vertreten durch die Jagdausschüsse, dürfen in keiner Weise beschnitten oder eingeschränkt werden.
2. Die Behörde (Bezirkshauptmannschaft) muss auch weiterhin für die Abschussplanung sowie für die Überwachung der
Abschussplanerfüllung verantwortlich zeichnen.
3. Es muss gewährleistet sein, dass die Ausstellung und die Ausgabe von Jagdkarten auch künftig durch die Behörde
(Bezirkshauptmannschaft) und keinesfalls durch die Jagdnutzungsberechtigten erfolgt.
4. Rotwildfreizonen müssen wirkliche Freizonen bleiben, d.h., dass es in solchen Gebieten keine Schonzeiten für Rotwild gibt.
5. Die Trophäenschau ist aus dem Jadggesetz zu eliminieren, da diese rein im Interesse der Jagdnutzungsberechtigten ist und
nur zur Präsentation von erlegtem Wild dient. In die Trophäenschau ist keinerlei öffentliches Interesse hinein zu interpretieren.
6. Wir sprechen uns gegen die Bildung einer Körperschaft öffentlichen Rechts, verbunden mit einer Pflichtmitgliedschaft für die Jäger, aus.
Für so eine KÖR ist kein "öffentliches Interesse" erkennbar. Mit gleichem Recht könnten alle anderen Interessensgemeinschaften (Sport-,
Kleintierzucht-, Wandervereine und sonstige Gesinnungsgemeinschaften) den Status einer KÖR anstreben.