Landtag · Archiv · Übersicht 2006 · Mai 2006
Vertreter der Behindertenorganisationen Vorarlbergs als Zuschauer im Landtag am 10.05.2006 anlässlich der Beschlussfassung des Chancengesetzes
„Als Region mit menschlichem Antlitz wollen wir Chancen nützen und Schwache stützen“, so Landtagspräsident Gebhard Halder.
Mit dem „Chancengesetz“ will Vorarlberg Menschen mit Behinderung entsprechende Integrationshilfe gewähren. Einerseits sollen Selbstbestimmung und Eigenverantwortung gestärkt werden, andererseits geht es um die Gestaltung der Integrationshilfe im familiären und gesellschaftlichen Umfeld. „Neben direkten Maßnahmen, wie der Unterstützung von Menschen mit Behinderung durch die Gemeinden etwa bei amtlichen Erledigungen, wollen wir mit dem Gesetz verstärkt Verständnis und Akzeptanz gegenüber Menschen mit Behinderung erreichen und die Solidarität mit ihnen stärken“, so Landtagsvizepräsidentin Gabriele Nußbaumer.
Das „Chancengesetz“ sieht Förderungen für gesundheitliche Rehabilitation, für schulische und berufliche Weiterbildung, die Teilhabe am Arbeitsleben sowie am gesellschaftlichen Leben, hier insbesondere in den Bereichen Wohnen und Freizeit vor.
Das Land Vorarlberg ist von Anfang an dem Gedanken der Subsidiarität gefolgt, Betroffenen durch Gewährung finanzieller Unterstützung die Inanspruchnahme von Dienstleistungen privater Einrichtungen zu ermöglichen. Dadurch war die Entwicklung einer individuellen, differenzierten, an den besonderen Bedürfnissen infolge unterschiedlicher Behinderungen orientierten Hilfe zur Integration von Menschen mit Behinderung möglich.
Vorarlberg ist ein Chancenland. Wohlstand und Lebensqualität einer Gesellschaft hängen jedoch nicht alleine von der Wirtschafskraft ab, sondern auch sehr stark vom menschlichen Miteinander. Landtagspräsident Gebhard Halder: „Das in unserer Landesverfassung klar formulierte Ziel, Menschen mit Behinderung gleichwertige Lebensbedingungen zu ermöglichen und die diesbezüglich normierte Verpflichtung des Landes und der Gemeinden entsprechen dem Grundsatz unseres politischen Handelns. Bei allem Bemühen, unsere Stellung als Top-Region zu halten und zu festigen, wollen wir vor allem eine Region mit menschlichem Antlitz bleiben.“
„Ich habe ein gutes Gefühl, dass wir es in wenigen Paragrafen geschafft haben, einen gesetzlichen Rahmen abzustecken, der einerseits Sicherheit für Menschen mit Behinderung bietet, andererseits aber genügend Raum für neue Entwicklungen offen lässt“, so Landtagsvizepräsidentin Nußbaumer.
Begrüßt wird das Chancengesetz auch von den VertrerInnen einschlägiger Organisationen und Institutionen. So stellten Caritas, IfS und Lebenshilfe fest, „mit dem neuen Gesetz wurde im Land ein wichtiger Schritt in Richtung Bürgerrechte für Menschen mit Behinderungen gesetzt.“
Das am 10. Mai 2006 beschlossene Gesetz zur Förderung der Chancengleichheit von Menschen mit Behinderung (Landtagsbeilage 31/2006) steht Ihnen unten als Download zur Verfügung.
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