Landtagspräsident Gebhard Halder mit Regierungschef Otmar Hasler, FL, und Regierungsrat Peter Schönenberger, St. Gallen 13.10.2005
„Europa der Regionen“ drückt – richtig verstanden – nicht aus, dass die Regionen an die Stelle der Mitgliedstaaten treten. Es geht vielmehr um ein Sichtbarmachen der Regionen, dass sie neben den Mitgliedstaaten als eigenständige Akteure auf der europäischen Ebene auftreten.
Die Regionen gewährleisten eine Erfüllung öffentlicher Aufgaben im überschaubaren Rahmen. Zu denken ist an die immer wichtigeren Bereiche der Pflegevorsorge, an die infrastrukturelle Versorgung der Bevölkerung im Spitalswesen, im Bildungswesen und im öffentlichen Verkehr. Es ist auch zentrale Aufgabe der Länder, den ländlichen Raum funktionsfähig zu erhalten und dort Bildungs- und andere Infrastrukturen aufrecht zu halten.
Unterschiedliche Strukturen der Regionen in Europa
Im Ausschuss der Regionen sindsehr unterschiedliche Regionen vertreten. Starke Regionen mit klaren Rechten und „schwache“ Regionen, die im Grunde nur ausführende Organe des Staates sind. Sie wehren sich mitunter nicht so stark gegen Einschränkungen ihres Gestaltungsspielraumes wie die in dieser Hinsicht sensibleren „starken“ Regionen.
Unterschiedliche Interessenlagen der Regionen
Die Regionen in Europa weisen nicht nur unterschiedliche Strukturen auf, sie haben auch ganz unterschiedliche Interessen. Umso wichtiger wären Netzwerkbildung von Regionen mit gemeinsamen Interessen. Ein solches Netzwerk könnten die Regionen der Alpenländer sein.
Was müsste geschehen?
Wenn wir den Regionen, die so viele europäische Aufgaben erfüllen, wie Sozial- und Umweltstandards, mehr Gehör verschaffen wollen, müssten drei Dinge geschehen:
1. ) Eine Aufwertung des Ausschusses der Regionen in Richtung effizienter Mitwirkungsrechte. Das bedeutet auch, dass der AdR in Angelegenheiten, die vitale Interessen der Regionen betreffen, Zustimmungs- und Klagerechte bekommen müsste.
2.) Die Regionen müssen aber auch selbst eigenständige Klagerechte vor dem Europäischen Gerichtshof erhalten. Dabei müsste das Subsidiaritätsprinzip endlich klare Konturen bekommen.
3.) Die Regionen müssen selbst an der europäischen Gesetzgebung beteiligt werden. Sie müssen Stellungnahmerechte erhalten, die dazu führen, dass die Kommission die Gesetzesentwürfe überarbeiten müsste.
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