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Information und Hilfe bei Gewalt gegen Frauen

Presseausstendung vom Mittwoch, 8. November 2023

Frauen/Sonderegger/Schöbi-Fink/Soroptimist

LTP Sonderegger: „Gewalt gegen Frauen geht uns alle an!“

Landtagspräsident, Landesstatthalterin und weitere Abgeordnete bekennen „Farbe“

Bregenz (VLK) – Der Innenhof des Landtags stand heute (8.11) anlässlich des gemeinsamen Fototermins im Lichte der Initiative „Orange The World – Gewalt gegen Frauen geht uns alle an!“. Auf Einladung von Landtagspräsident Harald Sonderegger setzten Landesstatthalterin Schöbi-Fink, die Landtagsvizepräsidentinnen Vonier und Schoch sowie weitere Abgeordnete mit einem gemeinsamen Foto ein deutliches Zeichen gegen Gewalt an Frauen. Unterstützt wurden sie dabei von Vertreterinnen der Soroptimist Clubs Bregenz, Dornbirn und Feldkirch.

Hier lesen Sie die ganze Presseausendung.

Vorarlberger Landtag
Vorarlberger Landtag

 

Die Zeichen stehen auf Orange

Aktion im Bregenzerwald spricht sich gegen Gewalt in Familien und an Frauen aus.

GEMEINSAM GEGEN GEWALT.
Im Bregenzerwald un überall.


16 Aktionstage im Bregenzerwald
Für 16 Tage schließen sich Organisationen im Bregenzerwald zusammen, um ein klares Signal gegen Gewalt zu setzen. Das Frauenmuseum Hittisau, die Initiative „Der Bregenzerwald lässt kein Kind zurück“, die ifs-Gewaltschutzstelle und ifs-Frauenberatungsstelle mit Zweigstelle in Egg sowie das Kulturbüro Bregenzerwald beteiligen sich damit an der UN-Kampagne ORANGE THE WORLD. Der Auftakt ist am 25. November 2023 – der internationale Tag gegen Gewalt an Frauen. Ziel ist es, auf die Beratungsmöglichkeiten im Bregenzerwald aufmerksam zu machen und Menschen für das Thema Gewalt zu sensibilisieren.

Körperliche, sexualisierte und verbale Gewalt kann jeden im Laufe des Lebens begegnen, unabhängig von Alter, Bildungsstand, religiöser oder ethnischer Zugehörigkeit. Statistisch sind vor allem Frauen und Kinder von Gewalt betroffen. Um auf das Thema hinzuweisen, setzen dieses Jahr Bregenzerwälder Initiativen ein klares Zeichen gegen Gewalt. Von 25. November bis 10. Dezember 2023 finden zahlreiche Aktionen mit starker Signalwirkung statt.

Podiumsdiskussion 7. Dezember 17 - 19 Uhr

„Wenn Sucht zur Gewalt wird!“ Suchterkrankungen können Ursache und Folge von Gewalt sein. Auch Kinder von suchtkranken Eltern sind häufig von seelischer und/oder körperlicher Gewalt betroffen. Wie können wir alle einen Beitrag zur Prävention leisten? Wie können sich Institutionen mit entsprechenden Präventionskonzepten für den Ernstfall wappnen?

Weitere Infos und Anmeldung finden Sie hier.

 

 

 

Orange the World - Eine Kampagne gegen Gewalt an Frauen

 

„Alle Jahre wieder sind die 16 Tage gegen Gewalt an Frauen eine wichtige Zeit um sich für das Thema einzusetzen.

Vom 25.11 bis 10.12. bieten  frauenspezifische Einrichtungen, ngos und Kommunen Veranstaltungen und Informationen zu Gewaltpräventionsmaßnahmen an.

Die Soroptimistinnen Austria sind mit ihrem Programm „Orange the world“ verlässliche und treue Systempartnerinnen.

Die Webseite zu „Orange the world“ liefert gute Informationen, welche Aktionen in Österreich und Vorarlberg im Jahre 2023 vertreten sind.

Werfen Sie einen Blick auf die Webseite.

www.istockphoto.com


Frauennotrufnummer auf dem Kassabon

Um Frauen und Kinder nachhaltig vor Gewalt zu schützen, müssen wir so viele Menschen wie möglich für das Thema sensibilisieren. Genau da setzt die Kooperation der Vorarlberger Landesregierung, SPAR Vorarlberg und des Gewaltschutzzentrums Vorarlberg an.

16 Tage lang werden die Frauennotrufnummern auf den Kassabons abgedruckt, um Betroffenen leicht zugängliche Informationen zu bieten. Am 25. November, dem internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen, startet die Aktion und dauert bis 10. Dezember. Zudem liegen in allen Märkten Info-Folder für ein gewaltfreies Leben mit Kontakten zu den Anlaufstellen auf:

 

> Gewaltschutzzentrum Vorarlberg
> ifs Vorarlberg

 

 

StoP - Stadt(teile) ohne Partnergewalt


StoP Stadt(teile) ohne Partnergewalt ist ein Gewaltpräventionsprojekt mit dem Ziel, Menschen, insbesondere Nachbar:innen und Multiplikator:innen für häusliche Gewalt und Partnergewalt zu sensibilisieren. Handlungs- und Unterstützungsmöglichkeiten werden aufgezeigt, um Gewalt früh zu erkennen und zu unterbrechen. So wirkt StoP der Stigmatisierung von Opfern entgegen und ermutigt Zivilcourage zu zeigen. Trägereinrichtung von StoP ist das ifs Vorarlberg.

Informationen zum Projekt: http://www.stop-partnergewalt.at/stop-vorarlberg

 

StoP Vorarlberg


IMAG Gewaltschutz

 
Wir möchten Sie informieren, dass unsere neue Webseite Hilfe bei Gewalt gegen Frauen online ist.
Die neue Webseite unterstützt Frauen und Mädchen bei der (gezielten) Suche nach geeigneten Hilfsangeboten.

 



Das Wohnzimmer

Für viele Frauen ist das Wohnzimmer kein Ort der Geborgenheit, sondern der Ort, an dem sie häusliche Gewalt erfahren.

StoP Projekt

Das Gewaltpräventionsprojekt StoP – Stadtteile ohne Partnergewalt verfolgt das Ziel, Menschen, insbesondere Nachbar:innen, für das Thema (häusliche) Gewalt/Partnergewalt zu sensibilisieren. Durch das Aufzeigen von Handlungs- und Unterstützungsmöglichkeiten hilft StoP, Gewalt früh zu erkennen und zu unterbrechen.
Wir setzen uns gemeinsam mit Nachbar:innen, Vereinen, Religionsgemeinschaften und vielen anderen mit dem Thema häusliche Gewalt und Partnergewalt auseinander. So wirken wir der Stigmatisierung von Opfern entgegen und steigern die Zivilcourage.
In unseren Kooperationen organisieren wir unterschiedliche Workshops, Kinoabende, Sprechstunden, Theaterveranstaltungen usw. Damit möchten wir informieren und Anhaltspunkte bieten, wie auf Gewalt in der Familie reagiert werden kann.

Ein Gewaltpräventionsprojekt durchgeführt vom ifs Vorarlberg
www.stop-partnergewalt.at
stopvorarlberg@ifs.at
05 1755 534

Finanziert vom Bundesministerium für Soziales, der Stadt Bregenz und Hohenems
 

StoP Vorarlberg

 

Gegen Gewalt an Frauen

Gegen Gewalt an Frauen in sieben Sprachen

Gewalt gegen Frauen gehört zu den häufigsten Menschenrechtsverletzungen. Das geht uns alle etwas an! Gewalt hat viele Gesichter. Die Abgrenzung zwischen den einzelnen Gewaltformen ist nicht immer eindeutig. Oft reicht ein einzelner Begriff nicht, um Gewalt zu beschreiben.

Die Broschüre „Gegen Gewalt an Frauen“ bietet in sieben Sprachen wichtige Informationen und Unterstützung für Betroffenen und Menschen, die helfen wollen.

Hier finden Sie die Broschüre in sieben Sprachen. 

Gerne können Sie gedruckte Exemplare unter frauen.gleichstellung@vorarlberg.at bestellen.

©MarkRademaker - stock.adobe.com

 

Broschüren


Wie kann ich helfen? – Gewalt gegen Frauen in Ehe und Partnerschaft
Gewalt in Familie und Partnerschaft – erkennen/benennen/Betroffene informieren 
Informationskarte für Ärztinnen und Ärzte „Gewalt macht krank!“ 
Nein bedeutet Nein – Gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz 
Sicherheitstipps für Frauen und Mädchen zum Schutz vor Männergewalt
Gegen Gewalt an Frauen - in sieben Sprachen
Hilfseinrichtungen Vorarlberg - Gewalt gegen Frauen (Bundeskanzleramt)

 

Gewalt gegen Frauen ist weit verbreitet. Wie Studien zeigen, erfährt jede vierte in Beziehung lebende Frau im Laufe ihres Lebens mehrmals Gewalt durch den Partner oder Ex-Partner. Fast jede Frau hat zudem Erfahrungen mit sexueller Belästigung, Mobbing oder Stalking gemacht. Betroffen sind Frauen aus jeder Altersstufe, Schicht und Kultur, in den verschiedensten Lebenssituationen, in Beziehungen, am Arbeitsplatz, im Familien-, Freundes- und Bekanntenkreis.

Oft braucht es viel Mut, über Gewalterfahrungen zu sprechen und Hilfe zu suchen. Doch erst, wenn Gewalt erkannt und benannt wird, können die Opfer davor bewahrt werden. Der Funktionsbereich Frauen und Gleichstellung setzt sich gemeinsam mit der ifs-Gewaltschutzstelle mit kostenloser, vertraulicher und auf Wunsch anonymer Beratung für Opfer von Gewalt ein.

Hier finden Sie Tipps, wie das Schweigen durchbrochen werden kann und hier erfahren Sie, wo es Hilfe in Ihrer Nähe gibt.

 

 

Was sind meine Rechte?
Das Gewaltschutzgesetz soll gegen wiederholte Gewalt im häuslichen Umfeld schützen. Es bietet Opfern von Gewalt Abstand zur gewalttätigen Person und einen Ausweg aus ihrer Situation. 

Maßnahmen des Gewaltschutzgesetzes
•    polizeiliche Wegweisung und Betretungsverbot: Nach einer Anzeige kann die Polizei der gewalttätigen Person für bis zu zwei Wochen den Zutritt zur Wohnung sowie zu Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen verbieten.
•    gerichtliche einstweilige Verfügung: Längerfristiger Schutz ist über eine durch das Gericht erlassene einstweiligen Verfügung möglich.

Opfer von häuslicher Gewalt und Stalking erhalten bei der ifs-Gewaltschutzstelle kostenlose Beratung, Hilfe und psychosoziale Unterstützung. Die ifs–Gewaltschutzstelle wird verständigt, sobald die Polizei ein Betretungsverbot ausspricht, und nimmt direkt im Anschluss Kontakt mit der von Gewalt betroffenen Person auf. Betroffene können auch ohne polizeiliche Maßnahmen jederzeit mit der Gewaltschutzstelle Kontakt aufnehmen.

Es kann alle treffen: Formen von Gewalt
Gewalt äußert sich in vielen Formen. Sie reicht von der körperlichen, psychischen und sexualisierten über ökonomische und soziale Gewalt bis hin zu Belästigung und Stalking. 

Formen von Gewalt
•    Körperliche Gewalt richtet sich gegen das körperliche Wohlbefinden.
•    Psychische Gewalt richtet sich gegen das seelische Wohlbefinden.
•    Soziale Gewalt grenzt Betroffene von ihrer jeweiligen Umwelt ab.
•    Sexualisierte Gewalt steht für alle körperlichen Handlungen, die gegen den Willen der Betroffenen geschehen.
•    Ökonomische Gewalt schafft finanzielle Abhängigkeit der Betroffenen vom Partner/der Partnerin.
•    Belästigung und Stalking wird häufig von Ex-Partner:innen ausgeübt, welche die Trennung nicht akzeptieren wollen.
 

 

 

 

 

Kontaktdaten

Frauen und Gleichstellung

Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz

Standortanschrift: Landhaus, 6900 Bregenz

T +43 5574 511 22190

F +43 5574 511 924195

frauen.gleichstellung@vorarlberg.at

Kundenverkehr:
Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 14 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb.