| Parameter | Richtwert | Grenzwert |
|---|---|---|
| Intestinale Enterokokken (KBE/100 ml) | < 100 | - |
| Escherichia coli (KBE/100 ml) | < 100 | 2000 |
RL 2006/7/EG
Badegewässer / Badestellen
Parameter – Werte – Probenahme
Übergangszeitraum 2010 bis 2012
Anlage 2 (zu §§ 55 Abs. 2, 7 und 8 Abs. 1 und 2)
Die mikrobiologische und chemische Belastung des Wassers ist gering, es sind keine direkten Verunreinigungen durch Abwasser feststellbar. Das Wasser besitzt keine unnatürliche Färbung oder erhöhte Trübung. Die Richtwerte sind eingehalten. Aus Sicht der Wasserqualität ist Baden uneingeschränkt möglich.
Die mikrobiologische und/oder chemische Belastung des Wassers ist erhöht, eine unmittelbare Abwasserbelastung ist jedoch nicht feststellbar. Die Sichttiefe ist mitunter verringert. Die Wasserqualität entspricht nur bedingt den Richtwerten, die Grenzwerte werden hingegen noch unterschritten. Das Gewässer ist für Badezwecke jedoch geeignet.
Die mikrobiologische und/oder chemische Belastung des Wassers ist stark erhöht, es ist ein unmittelbarer Abwassereinfluss feststellbar. Die Sichttiefe ist mitunter stark reduziert. Die Grenzwerte sind überschritten. Das Gewässer ist für Badezwecke nicht geeignet.
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