Landtagspräsidentin Bernadette Mennel betonte in einer ersten Stellungnahme die durch den Lissabon-Vertrag gestärkten Mitwirkungsrechte der Länder und Regionen. Es gelte nun, das Erreichte weiterzuentwickeln. "Gerade die Regionalparlamente sind aufgerufen, eine vermittelnde Rolle zwischen den Bürgerinnen und Bürgern und der EU wahrzunehmen."
AdR – Die „Länderkammer“ der EU
Der Ausschuss der Regionen (AdR) ist praktisch die „Länderkammer“ der Europäischen Union, die den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei der Erarbeitung von Maßnahmen und Rechtsvorschriften der EU eine Stimme verleiht. Die Verträge verpflichten die Kommission, das Parlament und den Rat dazu, den Ausschuss der Regionen anzuhören, wenn Vorschläge in Bereichen erarbeitet werden, die für die lokale oder regionale Ebene relevant sind. Der Vertrag von Lissabon gibt dem AdR nun auch das Recht, wegen Verletzung des Subsidiaritätsprinzips gegen Rechtsakte vor dem Europäischen Gerichtshof Klage zu erheben, wenn der AdR im Rahmen des Rechtsetzungsverfahrens anzuhören war.
Dem AdR gehören 344 Mitglieder aus 27 EU-Mitgliedstaaten an. Die ausschussinternen Arbeiten finden in sechs Fachkommissionen statt, die die Vorschläge prüfen und erörtern und Stellungnahmen zu zentralen Themen verfassen. Vorarlberg ist in den beiden Fachkommissionen ECOS (Wirtschafts- und Sozialpolitik) und CIVEX (Unionsbürgerschaft, Regieren, institutionelle Fragen und Außenbeziehungen) vertreten.