Dienstag 5. Juli 2011, 19.00 Uhr – Rankweil, Rathaus – Hermann Kaufmann
Die erste Vorarlberger Bauordnung von 1874 enthält bereits Bestimmungen über “Verbauungspläne”. Die Stadt Bregenz erlässt 1910 als erste Gemeinde einen Verbauungsplan, der aber nicht verpflichtend ist. Nach 1950 wächst die Vorarlberger Bevölkerung innerhalb eines Jahrzehnts um 40 Prozent(!) Die damit verbundene Bautätigkeit führt zur Ausdehnung der Siedlungsränder. Ab 1973 werden Flächenwidmungspläne für die Gemeinden verpflichtend. Als in den frühen 80er Jahren die ersten großen Einkaufszentren an der Peripherie der Städte und Gemeinden entstehen, sind nicht nur Raumplaner mehrfach gefordert. Die Geschäfte in den Ortszentren leiden unter dem Abfluss der Kaufkraft und die betroffenen Randgebiete unter wachsendem Verkehr. Das Raumplanungsgesetz 1985 soll eine unkontrollierte Ausbreitung von Einkaufszentren und drohende Verödung von Ortszentren verhindern. Die rasche Entwicklung fordert mehrere Gesetzesadaptierungen. 1993 bremsen neue Regelungen den „Wildwuchs von Zweitwohnsitz-Appartementhäusern“ in Tourismusorten ein. Im neuen Raumplanungsgesetz 2011 wird die Rolle der Grundeigentümer bei der Änderung von Flächenwidmungsplänen gestärkt.
Referent Hermann Kaufmann ist Architekt in Schwarzach und Professor am Institut für Bautechnik und Entwerfen an der Technischen Universität München.
Öffnungszeiten der Ausstellung:
06.07.2011 | Mittwoch | 08.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.30 Uhr
07.07.2011 | Donnerstag | 08.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.30 Uhr
08.07.2011 | Freitag | 08.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
11.07. bis 14.07.2011 | Montag bis Donnerstag | 08.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.30 Uhr
15.07.2011 | Freitag | 08.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr