Die Landtagspräsidentin ist die Vertreterin des Landtages nach außen.
Die Präsidentin hat darüber zu wachen, dass die Würde und die Rechte des Landtages gewahrt werden. Er hat die Geschäftsordnung zu handhaben, auf deren Einhaltung zu achten sowie für die Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung in den Sitzungen des Landtages zu sorgen.
Am Beginn jeder neuen Gesetzgebungsperiode wählt der Landtag das Landtagspräsidium.
Dem Landtagspräsidium dürfen Mitglieder der Landesregierung nicht angehören.
Das Landtagspräsidium besteht aus
Landtagspräsidentin Dr. Bernadette Mennel (ÖVP),
1. Landtagsvizepräsidentin Dr. Gabriele Nußbaumer (ÖVP) und
2. Landtagsvizepräsident Ernst Hagen (FPÖ)