Wahlwerber, die der selben wahlwerbenden Gruppe (Partei) angehören, bilden eine Landtagsfraktion. Fraktionen mit mindestens drei Mitgliedern haben das Recht, einen Klub (Landtagsklub) zu gründen. Die Landtagsklubs haben jeweils einen Klubobmann oder eine Klubobfrau. In den Klubs werden die Themen der Landtagsarbeit beraten und vorbereitet.

Klubobmann: Johannes Rauch
(4 Landtagssitze)