Die Landesregierung wird vom Landtag auf die Dauer der Landtagsperiode von fünf Jahren gewählt.
Den Vorsitz in der Landesregierung führt der Landeshauptmann. Sein Stellvertreter ist der Landesstatthalter. Weiters gehören der Landesregierung fünf weitere Mitglieder (Landesrätinnen und Landesräte) an.
Die Landesregierung ist dem Landtag verantwortlich und ist stets auf die Unterstützung durch die Landtagsmehrheit angewiesen.