Landtag · Archiv · Übersicht 2006 · Mai 2006
Im Europäischen Verfassungsvertrag wurde die Anwendung der Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und Subsidiarität sowie die Rolle der nationalen Parlamente neu definiert. Diese Regelungen sehen ein eigenes Verfahren zur Subsidiaritätskontrolle vor. Länder und Regionen sollen in die Lage versetzt werden, dezentrale Lösungen verbindlich einzufordern.
Landtagspräsident Gebhard Halder: „Wir wollen den Europa-Ausschuss mit einbeziehen, um den Praxistest zu ermöglichen und die künftige Vorgehensweise eventuell in der Landesverfassung verankern. Am Weg der Dezentralisierung und damit der verbindlichen Umsetzung des Subsidiaritätsprinzips führt kein Weg vorbei. Die EU sollte sich nur noch auf notwendige und Sinn machende einheitliche Regelungen beschränken. Auch das verstehen wir unter gelebter Bürgernähe.“ Ausschussvorsitzender Hans Kohler sieht in der Einbeziehung des EU-Ausschusses einen enormen Vorteil: „Der Ausschuss bekommt damit nicht nur eine neue Aufgaben, er kann in Fragen der Subsidiarität gleich von vornherein seine Standpunkte einbringen und entsprechend agieren.“
Auf Ebene des AdR und der CALRE, der Vereinigung der Regionalparlamente mit eigener Gesetzgebung, wurde unter einer Auswahl beteiligter Parlamente und Regierungen ein Testlauf vereinbart. Dabei vertritt Vorarlberg die österreichischen Landtage. Anhand der thematischen „Strategie zur Luftreinhaltung“ und des Vorschlages der Europäischen Kommission und des Rates über die „Luftqualität und saubere Luft für Europa“ wurde nun das Subsidiaritätsprinzip in der Praxis getestet.