Landtag · Archiv · Übersicht 2006 · März 2006
Im Mittelpunkt der Novelle zum Raumplanungsgesetz stehen Neuregelungen betreffend Einkaufszentren. Dadurch soll im Einzelfall mehr Flexibilität möglich sein, gleichzeitig aber sollen die Steuerungsmöglichkeiten für das Land und insbesondere für die Gemeinden erweitert werden. Die Errichtung von Handelsbetrieben mit über 300 m2 außerhalb von Kerngebieten wird von einer besonderen Widmung abhängig gemacht, die künftig die Gemeindevertretung zu beschließen hat.
Mit der Gesetzesnovelle nimmt der Landtag seine Verantwortung für eine Stärkung der Ortskerne und Erhaltung funktionsfähiger Strukturen in der Nahversorgung wahr. Es handelt sich dabei um ein zentrales Anliegen der Raumplanung, das vom Land eigenständig erfüllt werden kann. Landtagspräsident Gebhard Halder: „Am Beispiel der Raumplanung wird deutlich, dass vor Ort wesentlich besser auf die regionalen Bedürfnisse eingegangen werden kann, wie dies bei Zentralstellen der Fall wäre. Es kann natürlich nicht immer allen Bürgern recht gemacht werden. Aber Entscheidungen auf regionaler Ebene sind generell näher beim Bürger. Hier stellt gerade die Raumplanung eine wichtige Kompetenz auf regionaler Ebene dar.“
Bitte, finden Sie unten die Regierungsvorlage "Gesetz über eine Änderung des Raumplanungsgesetzes" (Landtagsbeilage 10/2006) als Download.
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