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Breitbandförderungen für Gemeinden

Die Verfügbarkeit und Nutzung eines leistungsfähigen Breitband-Internet ist für Gemeinden ein wichtiger Standortfaktor und ein besonderes Qualitätskriterium.

Die Verfügbarkeit und Nutzung eines leistungsfähigen Breitband-Internet ist für Gemeinden ein wichtiger Standortfaktor und ein besonderes Qualitätskriterium. Ziel der Richtlinie ist es, die Gemeinden bei der Errichtung bzw. Mitverlegung von passiven Breitband-Infrastrukturen zu unterstützen, damit in allen Gemeinden eine hochwertige, nachhaltige und kostengünstige Breitbandversorgung gegeben ist. Für die Errichtung von passiver Breitbandinfrastruktur ist es wichtig, eine zukunftsorientierte Planung hinsichtlich zukünftiger Kapazitäten und bestehender Synergien zu machen und anschließend für die Glasfasertechnologie das richtige Material zu verlegen. Somit können Synergien effizient ausgereizt und der Glasfaserausbau nachhaltig vorangetrieben werden.

NEU ab 01.01.2023: 

Grundsätzlich wird den Gemeinden unabhängig von ihrer Finanzkraft ein verlorener Zuschuss in Höhe von 50 % gewährt.

 

Förderbare Investitionen sind:

  • Planungsleistungen zur Errichtung einer eigenen passiven Breitbandinfrastruktur
  • Ausbildungskosten zur „Glasfasertechnik“
  • Kosten für eine Leerverrohrung inkl. Verlegung
  • Kosten für Glasfaserkabel inkl. Einblasen und Spleißen
  • Kosten für Tiefbauarbeiten
  • Faserverteiler oder Unterflurschacht inkl. deren Einbau
  • Passive Einrichtungen für Ortszentralen
  • Dienstleistungen zur Übertragung der Netzplanung bzw. -dokumentation in das Landes Tool für das Management von Breitband-Netzwerken. Eine Abstimmung mit der Förderstelle ist unbedingt im Vorfeld erforderlich.
  • Errichtungskosten für die Herstellung eines gigabitfähigen Breitbandanschlusses von öffentlichen Bildungseinrichtungen, die von einer Bundesförderung nicht anerkannt oder abgelehnt werden.

 

Richtlinie    I     Förderantrag